Diese Nisthilfe in ihrer einzigartigen Form kann durch einfachen Wechsel der Frontplatte als Wildbienenkasten oder als Vogelnistkasten (Meisenkasten oder Halbhöhle) eingesetzt werden.
Die Schutzdach besteht aus vollflächig verklebten, wetterfesten Bitumenschindeln und einem Bitumenfirst. Der Kasten selbst wurde aus witterungsbeständigen 16mm starken, rissfreien Dreischichtholzplatten (Fichte/Tanne) verschraubt und verleimt. Auf Gehrung gefräste, Einzelteile sowie die in Dach- und Bodeteile eingenutete Rückwand verleihen der Nisthilfe höchste Stabilität und Haltbarkeit.
Für den Wechsel des Verwendungszwecks stehen eine hohe Vorderwand mit Flugloch (Meisen) sowie eine halbhohe Vorderwand (für Hausrotschwanz u.a.) zur Verfügung, die wahlweise in eine vordere Nut eingeschoben und mit einem Vorreiber gegen herausrutschen gesichert werden.
Ohne Vorderwand, gefüllt mit Schilf- oder Bambusröhrchen, Rundhölzern und einem passenden Bucheklotz entsteht eine ideale Nisthilfe für Wildbienen. Rundölze und Bucheklotz müssen selbst gebohrt, das Röhrenmaterial selbst besorgt werden. Ideen dazu finden sich in meinen Tips zu Nistmaterialien.
Alle Teile sind geschliffen und leicht gefast. An der Rückseite befindet sich eine stabile Metallöse zum aufhängen der Nisthilfe. Ein Anstrich mit Leinölgrundierfirnis schützt gegen Feuchtigkeit.
Platzieren Sie Ihre Nisthilfen möglichst an einer trockenen, vor Schlagregen geschützten nach Stelle mit Süd-Ost bis West ausgerichteten Wand, idealerweise unter einem Dachvorsprung, Balkon o.ä.
Größe/Maße/Gewicht ca.:
Breite 195mm, Höhe 310mm, Tiefe 175mm, Gewicht ca. 2,2kg
Verwendete Materialien:
Korpus: 3-Schichtholz 16mm Fi/Ta, verschraubt und wasserfest verleimt
Rückwand: Sperrholz
Frontplatte: 3-Schichtholz 16mm Fi/Ta
Dach: Bitumenschindeln, rot bzw schwarz, UV beständig
Füllung: div. Harthölzer
Holzschutz: Leinölfirnis bzw. Hartwachsöl
Herstellungsart:
Korpus geschraubt und wasserfest verleimt, Rückwand und Fronten in Seitenteile eingenutet, vollflächig verklebte Bitumenschindel.
MwSt entfällt gem. § 19 UStG